der Reit- und Ferienbetriebe von "Reiten auf Fehmarn e.V.":
In einer schriftlichen Stellungnahme bestätigt die Reiterliche Vereinigung, dass aufgrund einer natürlichen Belüftung und Luftzirkulation für die Unterrichtserteilung und das Training neben Außenplätzen auch Reithallen geeignet sind.
Das sind großartige Neuigkeiten und erleichtert die Wiederaufnahme des Unterrichts in einigen Betrieben auf Fehmarn enorm.
Außerdem rät die FN, eine sinnvolle Wegeführung auf der Pferdesportanlage zur Einhaltung des Mindestabstands in allen Situationen ist zu gewährleisten.
Für jedes Schulpferd ist eigenes Putzzeug zu benutzen und nach der Benutzung zu reinigen und ggf. die Griffflächen zu desinfizieren.
Nach dem Abpflegen der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen und sich abermals gründlich die Hände zu waschen sowie ggf. zu desinfizieren, bevor der Heimweg angetreten wird.
Es werden Anwesenheitszeiten vorgegeben, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall/auf der Pferdesportanlage befinden, zu minimieren. Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter muss diese dokumentieren. Die einzelnen Pferde müssen nachweislich den Reitern zugeordnet werden. Dies ist ebenfalls zu dokumentieren.
Aktive Unterrichtserteilung mit Voltigieren ist möglich. Allerdings ist das Training mit zwei oder mehr Voltigierern auf dem Pferd nicht zulässig, solange die Abstandsregelung von 1,5 bis 2 Metern gilt. Es darf immer nur ein Voltigierer auf dem Pferd sein.
Allgemein gilt: Um den Sicherheitsabstand zu wahren, können nur solche Reiter am Unterricht teilnehmen, die in der Lage sind, alleine auf das Pferd zu kommen.
Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen dem Reitlehrer und den Schülern ist zu jeder Zeit einzuhalten!
Einzelheiten des 4-Seiten-langen Papieres sind im Linktext "Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts und Trainings" nachzulesen unter:
https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus
FN:
"Es muss stets beachtet werden, dass die Corona-Lage sehr dynamisch ist und sich die staatlichen Vorgaben schnell verändern können."
„Weiterhin arbeiten die Verbände daran, dass auch Veranstaltungen wie Turniere, Leistungsprüfungen, Lehrgänge und Seminare wieder stattfinden dürfen.“
„Die Reiterliche Vereinigung kann keine bundeseinheitlichen Regeln zum Umgang mit dem Coronavirus aussprechen. Dafür sind Bundesregierung, Bundesländer, Landkreise und Kommunen zuständig. So kommt es, dass es regional und lokal unterschiedliche Regelungen für Pferdesport und Pferdezucht gibt.“